Telefonieren im Auto ist verboten. Wer während der Fahrt das Handy am Ohr hat oder eine SMS tippt und dabei erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Das ist noch vergleichsweise human. Laut ADAC sind in anderen europäischen Ländern Strafen von bis zu 150 Euro und mehr die Regel.
Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Übrigens: Auch auf dem Fahrrad darf nicht telefoniert werden. In diesem Fall wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.
Dass man während der Fahrt sein Smartphone nicht am Ohr haben sollte, ist klar. Doch wie sieht es mit anderen Tätigkeiten aus? Laut aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2017) gilt die Nutzung des Smartphones im Auto als Verstoß gegen das Verkehrsrecht, sobald der Fahrer ein Handy aufnimmt oder hält. Ein Bußgeld wird bei folgenden Vergehen fällig:
Das Handyverbot gilt nicht bei der Nutzung einer Freisprecheinrichtung sowie wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Ebenfalls erlaubt: Man darf das Smartphone an einen anderen Ort legen, ohne sich damit in irgendeiner Art und Weise zu beschäftigen. Das gilt laut Rechtsprechung als Nichtnutzung und ist somit legal.
Wer im Auto telefonieren möchte, braucht eine Freisprecheinrichtung. Das Smartphone sollte dabei in eine entsprechende Halterung gesteckt werden. Viele Neuwagen ab der Mittelklasse bieten sogar integrierte Freisprecheinrichtungen. In diesem Fall muss das Smartphone nur noch mit dem System (meistens über das Autoradio) verbunden werden. In vielen Fällen befinden sich am Lenkrad sogar die entsprechenden Knöpfe, über die der Telefonvorgang gesteuert wird. Somit kann man telefonieren, ohne dass man die Hände vom Lenkrad nehmen muss.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um das Smartphone mit einer Freisprecheinrichtung zu nutzen. Das ist vom Hersteller des Smartphones und vom Hersteller des Autos abhängig.
Die Tonübertragung gilt als Standardfunktion. Das Telefongespräch wird dabei 1:1 übertragen. In der Regel kann der Nutzer über die Freisprecheinrichtung auch den Anruf annehmen und beenden.
SIM Access ist eine weitere Alternative. Damit kann mittels Bluetooth eine Verbindung von einer Bluetooth-fähigen Autotelefonanlage zur Sim-Karte eines Bluetooth-fähigen Smartphones hergestellt werden. Dabei werden nicht nur Telefonate, sondern auch andere Daten auf dem Smartphone zur Freisprecheinrichtung übertragen. So kann der Nutzer bequem das Telefon-Adressbuch am Display des Autos durchsuchen. Zudem sieht man, wer einen gerade anruft – sofern der Kontakt im Smartphone gespeichert ist.
Tipp: Wenn möglich, sollte man die Sprachsteuerung nehmen. Somit muss man gar nicht irgendwo herzumtippen oder irgendwelche Knöpfe und Tasten drücken.
Nicht alle Autos verfügen ab Werk über eine Freisprecheinrichtung. In diesem Fall kann das Smartphone mit einem Headset genutzt werden. Entweder das Headset wird per Kabel mit dem Smartphone verbunden oder via Bluetooth. Bei beiden Varianten hat man aber die Hände frei und somit am Lenkrad.
Wer unterwegs seine Playlist von seinem Smartphone im Auto hören möchte, kann die Musik mit UKW-Transmittern übertragen. Diese senden die Musik auf einer bestimmten, einstellbaren Funkfrequenz, die der Fahrer nur noch am Autoradio auswählen muss. Aber: Die Steuerung der Wiedergabe kann nur am Smartphone erfolgen.
Wenn beide Geräte die Funktion SIM Access unterstützen, kann die Musik auf dem Smartphone auch über das Autoradio abgespielt und die Wiedergabe gesteuert werden. Neben den gespeicherten Hits auf dem Smartphone werden auch die Musikinhalte abonnierter Streaming-Webdienste wie Spotify über die Autolautsprecher wiedergegeben. Um Audio-Dateien erfolgreich zu übertragen, müssen Auto und Smartphone entsprechende Bluetooth-Profile wie A2DP und AVRCP unterstützen. AVRCP ermöglicht beispielsweise die komfortable und sicherere Steuerung der Musikwiedergabe über das Infotainment-System des Autos. Zusatzinformationen wie Titel, Interpreten und Coverbilder werden am Auto-Display in der Regel ebenfalls angezeigt.
Das Smartphone darf nur als Navi genutzt werden, wenn das Handy in einer Halterung angebracht ist. „Generell ist die Nutzung des Smartphones als Navi im Auto nicht verboten. Beispielsweise darf der Beifahrer das Smartphone während der Fahrt bedienen. Auch darf der Fahrer das Smartphone als Navi nutzen, wenn es fest mit dem Fahrzeug verbunden ist – zum Beispiel durch eine Freisprecheinrichtung. Ohne solch eine feste Verbindung darf der Fahrer das Smartphone nur bedienen, wenn der Motor steht. Auch Zeitablesen ist beispielsweise verboten“, stellt ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf klar.
Und wenn man während der Fahrt die Route ändern muss? Auch in diesem Fall gilt: Man darf das Smartphone nicht in die Hand nehmen. Ein konkretes Verbot, das Navi während der Fahrt zu bedienen, gibt es in Deutschland aber nicht. Aber: „Schon bei fest verbauten Navis dauert die Ablenkung bis zu 78 Sekunden“, erklärt Wolf. Am besten man hält am Straßenrand an und gibt die neue Route ein.
Wer sein Smartphone regelmäßig im Auto nutzt, sollte an den Stromverbrauch denken. Vor allem eine dauerhafte Bluetooth-Übertragung entzieht dem Akku seine Leistung. Daher ist es ratsam, das Smartphone parallel im Auto zu laden. Das kann entweder über ein passendes Kabel für den Zigarettenanzünder oder über einen USB-Anschluss im Auto erfolgen.
Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer immer vom Verkehrsgeschehen ab – egal ob mit oder ohne Freisprechanlage. Laut einer Studie der Queensland University of Technology in Brisbane (Australien) ist bei einem Telefongespräch im Fahrzeug mit einer Verzögerung der Reaktionszeit um bis zu 40 Prozent zu rechnen.
Im Simulator fuhren telefonierende Testpersonen bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h elf Meter weiter als nicht abgelenkte Probanden. Beide Gruppen mussten jeweils wegen eines kreuzenden Fußgängers bremsen. Laut der Studie ist nicht das Halten eines Telefons ablenkend, sondern die Konversation an sich. Diese verändere das visuelle Scanmuster.
Daher gilt der Grundsatz: So wenig wie möglich im Auto telefonieren. Am sichersten ist noch immer die Variante, rechts ranzufahren, um im stehenden Auto zu telefonieren. Achtung: Dabei nicht vergessen, den Motor auszuschalten. Sonst riskiert man auch im stehenden Auto ein Bußgeld.